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   BGH, 26.10.1989 - VII ZR 153/88   

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https://dejure.org/1989,1404
BGH, 26.10.1989 - VII ZR 153/88 (https://dejure.org/1989,1404)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1989 - VII ZR 153/88 (https://dejure.org/1989,1404)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - VII ZR 153/88 (https://dejure.org/1989,1404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Klage, bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Geldschuld in ausländischer Währung und vorheriger Umrechnung in inländischer Währung

  • unalex.eu

    Art. 3 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Gerichtsstandsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhebung der Klage - Unterbrechung der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 183
  • ZIP 1989, 1573
  • MDR 1990, 328
  • WM 1990, 111
  • BB 1990, 22
  • DB 1990, 832
  • AnwBl 1990, 221
  • BauR 1990, 88
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.05.1988 - VII ZR 119/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus BGH, 26.10.1989 - VII ZR 153/88
    Durch die Erhebung einer Klage wird die Verjährung auch dann unterbrochen, wenn der damit geltend gemachte Anspruch die Zahlung einer Geldschuld in ausländischer Währung zum Gegenstand hat und lediglich in inländische Währung umgerechnet worden ist (im Anschluß an BGHZ 104, 268).

    Der Senat hat in BGHZ 104, 268 ausgeführt, die mit der gerichtlichen Geltendmachung gemäß § 209 BGB erzeugte, die Verjährung unterbrechende Wirkung werde nicht für jede spätere Abänderung eines Klagebegehrens bedeutungslos.

  • BFH, 19.10.2021 - VII R 7/18

    Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo -

    Dafür spricht zunächst, dass im Fall von Streitigkeiten, die sich nicht einvernehmlich klären lassen, das Internationale Handelsschiedsgericht Moskau angerufen werden soll (Ziff. 10.2 des Vertrags vom 27.07.2011); bereits dies ist ein starkes Indiz dafür, dass auch das am Sitz des festgelegten Gerichts geltende Recht zur Anwendung kommen soll (vgl. allgemein BGH-Urteil vom 26.10.1989 - VII ZR 153/88, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1990, 182, unter 1.; ebenso zu Art. 27 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.2014 - 2 AZR 741/13, Recht der Internationalen Wirtschaft 2014, 691, Rz 33, m.w.N.; ferner MüKoBGB/Martiny, a.a.O., Rom I-VO Art. 3 Rz 49).
  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Ausnahmsweise werden von der Unterbrechungswirkung auch subsidiäre Ansprüche und Folgeansprüche erfaßt, wenn es sich nicht um wesensmäßig verschiedene Ansprüche handelt und sie dem gleichen Endziel dienen (BGH, Senatsurteil vom 5. Mai 1988 = BGHZ 104, 268, 274 f. mit zustimmenden Anmerkungen von Deuchler, WuB IV A. § 209 BGB 1.88; Feldmann, EWiR 1988, 965; Hanisch, IPRax 1989, 276; K. Schmidt, NJW 1989, 65; bestätigt durch Urteil vom 26. Oktober 1989 - VII ZR 153/88 = WM 1990, 111 mit zustimmender Anmerkung von E. Schneider, WuB IV A. § 209 BGB 1.90).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01

    Zuständigkeit; Vollstreckung; Handelssache; Zivilsache; Spanien; Portugal;

    Ergänzende Indizwirkung für eine stillschweigende Rechtswahl kommt hier dem Ort der Baustelle in Portugal, wo sich der Sitz der mit den Bauarbeiten beauftragten Berechtigten befindet, sowie - mit der gebotenen Zurückhaltung - der Vereinbarung des Werklohns in portugiesischen Escudos zu (vgl. aus deutscher Sicht zu Ersterem OLG Köln aaO; Pulkowski IPRax 2001, 306, 309 und zu Letzterem BGH NJW-RR 1990, 183, 184; WM 2001, 904, 906; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 183, 184; LG Limburg NJW 1990, 2206).
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